Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss

Die Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen sowie zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt, insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen frei bleibend. Der Vertrag mit Ihnen kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung in Textform bestätigt haben.

2. Mindestbestellwert

Unser Mindestbestellwert bei Neukundenbestellungen beträgt 350 Euro netto, bei Bestandskunden 150 Euro netto.

Eine Änderung bzw. Stornierung der Bestellung ist innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss möglich.

3. Lieferung und Lieferkosten

3.1. Lieferungen ab 950 Euro netto Warenwert sowohl innerhalb Deutschlands als auch nach Österreich erfolgen „frei Haus“ einschließlich Verpackung. Ausgenommen sind Zustellungen mit Inselfracht. Ansonsten berechnen wir eine Versandpauschale:

Innerhalb Deutschlands (ausgenommen Inselfrachten!): pro Paket 12€ netto (bei Sperrgutware zzgl. 19,90€ netto), pro Europalette 50,00€ netto, Einwegpaletten mit Euromaß: 70,00€ netto, Einwegpaletten mit Übermaß: 170,00€ netto.

Nach Österreich: pro Paket 17€ netto (bei Sperrgutware zzgl. 19,90€ netto), pro Europalette 90,00€ netto, Einwegpaletten mit Euromaß: 110,00€ netto, Einwegpaletten mit Übermaß: 240,00€ netto.

In die Schweiz und nach Italien: pro Paket 40€, pro Euro-Einwegpalette 145,00€ netto. Alle anderen Länder werden auf Anfrage versendet. Bei Lieferung ins NICHT-EU-Ausland können zusätzlich Zölle, Steuern und Gebühren anfallen. Die Kosten dafür übernimmt Badeko nicht.

Bitte beachten Sie, dass wir für ein Telefonisches AVIS bei Zustellung der Ware einen Aufschlag von 7,00€ berechnen müssen.

Bei Sonderwünschen (z. B. Expressversand) werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet.

 

3.2. Wir produzieren auftragsbezogen und haben je nach Auftragslage eine Lieferzeit von max. 7 Wochen.

Unsere Pflicht zur Lieferung entfällt in folgenden Fällen:

– Höhere Gewalt

– Betriebsstörungen

– Behördliche Maßnahmen

Die uns oder einem unserer Zulieferer die Lieferung unmöglich machen. In diesen Fällen sind wir zum Rücktritt berechtigt. Wir verpflichten uns, Sie unverzüglich über die Unmöglichkeit der Lieferung zu informieren und von Ihnen bereits erbrachte Zahlungen oder sonstige Leistungen unverzüglich zu erstatten.

 

3.3. Teillieferungen sind zulässig.

4. Reklamationen

4.1

Rügen in Bezug auf offensichtliche Mängel können nur Berücksichtigung finden, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware vorgebracht werden. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel ein Jahr. Beachten Sie bitte, dass wir mit Naturrostartikeln arbeiten, deshalb können Farbabweichungen von den im Katalog abgebildeten Produkten entstehen. Solche Farbabweichungen berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Unsere Holzelemente werden zum Teil naturbelassen und unbehandelt ausgeliefert.

 

4.2

Bei einem gewerblichen Kauf gibt es generell kein Rückgaberecht. Rücknahmen unterliegen dabei generell Absprache und einem Rücknahmeangebot unsererseits.

5. Haftung auf Schadensersatz

5.1

Eine Haftung auf Schadensersatz Ihnen gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, tritt nur ein, wenn der Schaden a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen ist.

 

5.2

Haften wir gemäß Ziffer 5.1. für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

 

5.3

Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

 

5.4

Eine eventuelle Haftung unsererseits für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder einer Garantie, die den Kunden gerade vor den eingetretenen Schäden bewahren sollte, bleibt unberührt. Dies gilt auch für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden wegen Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten. Der Käufer tritt jedoch schon bei Abschluss des Kaufvertrages bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen seine Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden gegenüber bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen. Vor erfolgter Bezahlung aller Forderungen darf der Käufer die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch an Kreditinstitute sicherheitshalber übereignen. Die Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren bedeutet nicht gleichzeitig die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag. Wird unser Eigentum beim Käufer in irgendeiner Weise gefährdet, hat dieser unverzüglich Mitteilung zu machen. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

7. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 5 Tagen ab Zugang. Lieferungen in das Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse. Bei Verrechnung von Gutschriften sind diese erst vom Rechnungsbetrag abzusetzen und dann der Skontobetrag zu errechnen. Rücksendungen dürfen erst nach Erteilung der Gutschriftsanzeige durch uns verrechnet werden.

8. Anwendbares Recht

Mit uns abgeschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Cham ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, wenn der Rechtsstreit im ersten Rechtszug den Amtsgerichten zugewiesen ist. Ist der Rechtsstreit in ersten Rechtszug den Landgerichten zugewiesen, so ist Regensburg ausschließlicher Gerichtsstand.

Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, soweit bereits kraft Gesetzes ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist oder soweit der Rechtsstreit nicht vermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind.